Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist:

auric Management GmbH
Osnabrücker Straße 2-12
48429 Rheine
Telefon: (05971) 9699-0
Fax: (05971) 9699-88
E-Mail: info@auric-hoercenter.de

Nachfolgend auch „auric“ genannt.

§ 2 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von auric erfolgen ausschließlich aufgrund dieser zurzeit gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die in den jeweils gültigen Verkaufsprospekten, Unterlagen, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote von auric für gesetzlich krankenversicherte bzw. privat krankenversicherte Kunden sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

(2) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich auric für die ausgewiesene Zeit gebunden.

(3) Bestellungen des Kunden bedürfen grundsätzlich zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch auric. Lehnt auric nicht binnen 4 Wochen nach Bestelleingang bzw. nach dem Ende des Probetragens der Hörhilfe(n) durch den Kunden die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt. Gleiches gilt, soweit auric die vom Kunden bestellten Hörhilfen mit dessen gesetzlichen Krankenversicherern abrechnet bzw. Rechnungen über private Eigenanteile an den gesetzlich Krankenversicherten stellt bzw. Rechnungen an privat krankenversicherte Kunden stellt.

§ 4 Vertragsverhältnisse / gesetzlich bzw. privat Krankenversicherte

(1) Grundsätzlich sind alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und auric privatrechtlicher Natur, d.h., der Kunde ist zur Zahlung der Lieferungen / Leistungen von auric verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Vertragsverpflichtung befreit, wenn er eine Kostenübernahmeerklärung seines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge betreffend die Lieferungen / Leistungen von auric vorlegt. Soweit die zugehörige Kostenübernahmeerklärung abweicht vom mit dem Kunden vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang, ist diese lediglich als Kostenzuschuss anzusehen. Der Kunde ist dann zur Zahlung des über die Kostenübernahmeerklärung hinausgehenden Betrages gegenüber auric verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, haben alle Lieferungen und Leistungen von auric selbst, d.h. privat, zu zahlen. Wird auric eine Kostenübernahmeerklärung noch vor Abschluss einer Versorgung vorgelegt, werden die Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Erklärung direkt mit dem Sozialversicherungsträger, der Versorgungsbehörde oder einem Träger der Heilfürsorge abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber auric zur Zahlung verpflichtet. Für gesetzlich Krankenversicherte unter 18 Jahren bestehen Sonderregelungen, welche jeweils im Einzelfall der Hörhilfenversorgung Vertragsgegenstand mit auric werden können.

(2) Gesetzlich Krankenversicherte sind gemäß Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG) seit 2004 verpflichtet, von dem von den Krankenkassen zu übernehmenden Betrag bei der Lieferung von Hörhilfen 10 % vom Abgabepreis (Festbetrag), d. h. mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € je Hilfsmittel zuzuzahlen. Werden Hörhilfe und Otoplastik zeitgleich als Gesamtversorgung an gesetzlich Krankenversicherte abgegeben, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € zuzuzahlen. Bei beidohriger Versorgung ist die Zuzahlung für jede Hörhilfe / Otoplastik fällig. Wird eine Otoplastik zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € zuzuzahlen bzw. die Kosten der Otoplastik. Die Zahlung dieses gesetzlichen Eigenanteils hat an den Leistungserbringer auric zu erfolgen. Nach Ausgleich der Rechnung und Verbuchung dieses Betrages quittiert auric dem Käufer die Zuzahlung. Keine Zuzahlung wird erhoben bei: Reparaturen und Reparaturpauschalen bzw. bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung des gesetzlichen Krankenversicherers über die Befreiung von Zuzahlungen gemäß GMG. Bei gesetzlich Krankenversicherten unter 18 Jahren entfällt diese Zuzahlungsverpflichtung.

§ 5 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 6 Reparaturkosten / Rücktrittsvorbehalt

(1)Wählt der gesetzlich Krankenversicherte für seine Versorgung eine Hörhilfe mit privatem Eigenanteil aus, ist auric grundsätzlich berechtigt, dem Kunden die erforderlichen Mehrkosten für Reparaturen dieser Hörhilfe(n) privat in Rechnung zu stellen. Eine Reparatur hochwertiger Hörhilfe(n) mit privatem Eigenanteil bzw. mit weitergehenden Funktionalitäten ist im Regelfall auf Grund der verwendeten Technikkomponenten oder Materialien aufwendiger als die Reparatur von Hörhilfen ohne privaten Eigenanteil.

(2) Unabhängig von Punkt (1) können Verträge mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen vorsehen, dass eine Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung für Reparaturen von Hörhilfen(n) unterhalb der Folge-/ Mehrkosten gem. Absatz (1) innerhalb der jeweils vertraglich vorgesehenen Versorgungszeiträume zu Gunsten des Versicherten abgedeckt sind.

(3) Die Gewährleistung für durchgeführte Reparaturen und / oder Anpassungen von Hörhilfen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie beginnt mit Abnahme der Werkleistung durch den Kunden.

(4) Soweit sich erst im Rahmen der ordnungsgemäßen Vornahme einer Hörgeräteanpassung innerhalb der Probezeit herausstellt, dass die Leistung nicht in einem handwerksgerechten Umfang ausgeführt werden kann, ist auric berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in einem derartigen Fall lediglich zur Rückgabe der Hörhilfe(-n) verpflichtet. Im Falle der zugehörigen Kostenübernahme durch einen Kostenträger kann auric eine Kostenpauschale mit diesem abrechnen.

§ 7 Zahlungsbedingungen / Verzug und sofortige Fälligkeit

Rechnungen von auric an den Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Scheck- oder Wechselzahlung werden nicht akzeptiert. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden sofort fällig. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mahnkosten werden von auric pauschal mit 5,00 € berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bei auric kann vom Kunden geführt werden.

§ 8 Rückgabe / Probezeit

Hörhilfe(n) können innerhalb der Erprobungsdauer, welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Die Geltendmachung von Kosten für individuelle Zurichtungen an einer Hörhilfe behält auric sich vor.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen von auric gegen den Kunden für seine Hörhilfenversorgung, behält sich auric ist bis dahin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält oder die Kaufsache nicht pfleglich behandelt. Der Käufer ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, auric unverzüglich schriftlich über Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter betreffend die Kaufsache zu informieren.

§ 10 Lieferzeiten / Lieferfähigkeit

(1) Die Lieferung durch auric erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch eigene Lieferanten. Bei Nichtverfügbarkeit einer Ware wird auric den Käufer umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung oder sonstige Gegenleistung unverzüglich erstatten.

(2) Liefertermine oder Fristen, ob verbindlich oder unverbindlich, bedürfen stets der Schriftform.

§ 11 Übernahme des Kaufgegenstandes

Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht innerhalb der Frist ab, ist auric berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Abnahme vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz anstelle der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt nachzuweisen, dass auric ein Schaden nicht entstanden ist oder niedriger ist, als der von auric angesetzte Schadensersatz. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs beträgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 24 Monate vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf normalem Verschleiß, unsachgemäßer Handhabung, mangelnder oder fehlerhafter Pflege oder auf ausgelaufene oder nicht geeignete Batterien zurückzuführen sind. Die Regelung des § 476 BGB bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Haftungsbegrenzung

auric haftet für Sach- oder Vermögensschäden, welche nicht an der Ware selbst eingetreten sind, nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet auric für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Die Haftung beschränkt sich insoweit auf den vorhersehbaren typischen Schaden.

§ 14 Datenspeicherung

(1) Die im Rahmen der Bestellungsabwicklung anfallenden Daten des Kunden werden mittels EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG von auric verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und an Dritte lediglich im Rahmen einer berufsmäßigen Verpflichtung bzw. zu Abrechnungszwecken bzw. im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung betreffend einer Offenlegung oder im Einzelfall zur Geltendmachung berechtigter Ansprüche von auric gegen den Kunden weitergegeben. Zwecks Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung können während der Kundenbeziehung ggf. Ihre Adress- und Bonitätsdaten an die Schufa in Wiesbaden oder andere Wirtschaftsinformationsdienste weitergegeben werden. Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten bezieht auric von der Firma GFKL Forderungsmanagement Domnowski Inkasso GmbH, Limbecker Platz 1, 45127 Essen. Ferner können Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke genutzt werden.

(2) Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an die Firma auric widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu eigenen Marketingzwecken nutzen.

§ 15 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten dort nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de. Hinweis auf die Einmeldung/Nutzung von nicht bezahlten Forderung für Scoring (§ 31 Abs. 2 BDSG-neu) Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen. Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO.

§ 16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Geschäftssitz von auric vereinbart. Hat der Käufer als Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder verliert nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz von auric Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

§ 17 Verbraucherstreitbei­legungsverfahren

Wir sind nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen. In unserem Unternehmen findet keine freiwillige Verbraucherstreitbeilegung statt.

§ 18 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz ungültig sein sollten oder werden, wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung (-en) oder Vereinbarung (-en) die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

AGB | Stand: 05 / 2018